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   OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2018 - 2 MB 36/17   

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OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2018 - 2 MB 36/17 (https://dejure.org/2018,32736)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.09.2018 - 2 MB 36/17 (https://dejure.org/2018,32736)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. September 2018 - 2 MB 36/17 (https://dejure.org/2018,32736)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 8 Abs 1 KAG SH 2005
    Erhebung eines Straßenausbaubeitrag für sog. Blockbinnenhof; wirtschaftlicher Vorteil wegen der Erhöhung des Gebrauchswertes eines Grundstücks; Bildung von Einheitssätzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag für die teilweise Erneuerung einer Straße; Berücksichtigungsfähigkeit des sog. Blockbinnenhofes bei der Aufwandsverteilung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag für die teilweise Erneuerung einer Straße; Berücksichtigungsfähigkeit des sog. Blockbinnenhofes bei der Aufwandsverteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1997 - 2 L 281/95

    Öffentliche Einrichtung; Ausbaubeitragsrecht; Straße; Beitragspflichtig;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2018 - 2 MB 36/17
    Wirtschaftliche Vorteile, die aus Straßenbaumaßnahmen erwachsen können, sind sowohl die Erleichterung der Zugänglichkeit der betroffenen Grundstücke und der darauf befindlichen Baulichkeiten als auch die Steigerung der Attraktivität der Wohn- und Geschäftslage (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 28. Oktober 1997 - 2 L 281/95 - juris, Rn 24 ff.; Thiem/ Böttcher, KAG, § 8 Rn. 517).

    Ob eine Straßenbaumaßnahme grundstücksbezogene Vorteile vermittelt, ist nicht aus der subjektiven Sicht des einzelnen Grundstückseigentümers und insbesondere nicht unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzung seines Grundstücks, sondern objektiv zu beurteilen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 28. Oktober 1997, - 2 L 281/95 - juris, Rn. 26 und Beschluss vom 8. Mai 2008 - 2 LA 7/08 - n.v.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2017 - 2 KN 1/16

    Normenkontrolle gegen die Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2018 - 2 MB 36/17
    Unabhängig von der Frage, ob die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung des Senats zur Kalkulation von Benutzungsgebühren nach § 6 KAG (vgl. Urteil vom 15. Mai 2017 - 2 KN 1/16 - juris) auch auf die Bildung von Einheitssätzen für Straßenausbaubeiträge gemäß § 8 Abs. 4 Satz 3 KAG anwendbar ist - eine nähere Begründung und entsprechende rechtliche Durchdringung enthält die Beschwerdebegründung nicht -, führen die von ihr erhobenen Einwendungen jedenfalls nicht zu ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der betroffenen Satzungsbestimmung.
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02

    Beschwerde, Begründungsanforderungen, Bundesrichterwahl

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2018 - 2 MB 36/17
    Das erfordert eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 3 M 34/02 - juris, Rn. 3; OVG Münster, Beschluss vom 24. Mai 2018 - 1 B 1095/17 - juris, Rn. 7; VGH München, Beschluss vom 8. Januar 2018 - 3 CS 17.2543 - juris, Rn. 2 m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 146 Rn. 41).
  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 41.84

    Beitragspflicht - Tatsächlicher Anfall der Kosten - Beitragssatz - Artzuschlag -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2018 - 2 MB 36/17
    Der Senat hält es jedenfalls für zweifelhaft, ob insoweit die vom Verwaltungsgericht herangezogene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht (Urteil vom 15. November - 8 C 41.84 - juris, Rn. 25 ff.) auf im Rahmen der Aufwandsermittlung für Straßenausbaumaßnahmen herangezogene Einheitssätze im Sinne von § 8 Abs. 4 Satz 3 KAG übertragbar ist.
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2016 - 2 LB 4/16

    Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag; Zufahrt zu einer (klassifizierten) Straße;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2018 - 2 MB 36/17
    Dies ist indes unzutreffend, da maßgeblicher Zeitpunkt bei der Ermittlung der Aufwandsverteilung das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht ist (vgl. Urteil des Senats vom 14. November 2016 - 2 LB 4/16 - juris, Rn. 42, so auch OVG Schleswig, Urteil vom 05. März 2015 - 4 LB 4/14 - juris, Rn. 55).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 4/14

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag; Heranziehung bei erstmaliger

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2018 - 2 MB 36/17
    Dies ist indes unzutreffend, da maßgeblicher Zeitpunkt bei der Ermittlung der Aufwandsverteilung das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht ist (vgl. Urteil des Senats vom 14. November 2016 - 2 LB 4/16 - juris, Rn. 42, so auch OVG Schleswig, Urteil vom 05. März 2015 - 4 LB 4/14 - juris, Rn. 55).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - 4 LB 15/14

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen; Sicherung der Zugangsmöglichkeit; Verbindung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2018 - 2 MB 36/17
    Der 4. Senat des erkennenden Gerichts hat demgegenüber entschieden, dass es bei einem Hinterliegergrundstück für die dauerhafte Inanspruchnahmemöglichkeit der ausgebauten Straße und damit für die Vorteilslage ausreicht, wenn ein Notwegerecht im Sinne des § 917 BGB beziehungsweise ein Notwegeanspruch besteht (vgl. Urteil vom 8. Juli 2015 - 4 LB 15/14 - juris, Rn. 51 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2016 - 2 MB 12/16

    Beitragspflicht für ein Hinterliegergrundstück; Analogiefähigkeit des § 6 Abs 5

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2018 - 2 MB 36/17
    Ernstliche Zweifel liegen vor, wenn der Erfolg der Klage zumindest ebenso wahrscheinlich wie ihr Misserfolg ist (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Juli 2016 - 2 MB 12/16 - juris, Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2018 - 1 B 1095/17

    Widerruf des Verpflichtungsbescheids und Zuwendungsbescheids für den

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2018 - 2 MB 36/17
    Das erfordert eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 3 M 34/02 - juris, Rn. 3; OVG Münster, Beschluss vom 24. Mai 2018 - 1 B 1095/17 - juris, Rn. 7; VGH München, Beschluss vom 8. Januar 2018 - 3 CS 17.2543 - juris, Rn. 2 m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 146 Rn. 41).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.09.1997 - 2 L 198/96
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2018 - 2 MB 36/17
    Der Senat hat jedoch in einer vergleichbaren Situation entscheiden, dass es für die gebotene rechtliche Sicherung der Zufahrt ausreicht, wenn die Grunddienstbarkeit auf einem - wie hier - auf der Grundlage des Bundesbaugesetzes erlassenen Umlegungsplan beruht (vgl. Urteil vom 16. September 1997 - 2 L 198/96 - juris, Rn. 30).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.1996 - 2 L 108/96

    Straße; Fußgängerzone; Straßentyp; Verkehrsfunktion; Hinterliegergrundstück;

  • VGH Bayern, 08.01.2018 - 3 CS 17.2543

    Unzulässigkeit der Beschwerde mangels hinreichender Darlegung von

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2022 - 2 LB 18/20

    Straßenausbaubeitragssatzung; Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands;

    Jedenfalls hat die Klägerin hier schon nicht substantiiert gerügt, dass bei der Berechnung des Einheitssatzes Maßnahmen berücksichtigt wurden, die nicht vergleichbare öffentliche Einrichtungen betrafen (vgl. zum Erfordernis einer solchen Rüge: Senatsbeschluss vom 3. September 2018 - 2 MB 36/17 -, juris Rn. 15).

    Er bleibt jedoch eine Kostenerstattung und damit den Prinzipien des Aufwandsersatzes verhaftet (Senatsbeschluss vom 3. September 2018 - 2 MB 36/17 -, juris Rn. 15, 19 m. w. N.).

    Im schleswig-holsteinischen Ausbaubeitragsrecht entsteht - anders als im Erschließungsbeitragsrecht - dann, wenn es an einer satzungsmäßigen Entscheidung für eine Aufwandsermittlung nach Einheitssätzen fehlt oder festgesetzte Einheitssätze - aus welchen Gründen auch immer - unanwendbar sind, nicht kraft Gesetzes und unabhängig vom Willen der Gemeinde die Beitragspflicht auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten (vgl. schon Senatsbeschluss vom 3. September 2018 - 2 MB 36/17 -, juris Rn. 18; anders für das Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteil vom 15. November 1985 - 8 C 41.84 -, juris Rn. 24; für die Übertragbarkeit in das dortige Ausbaubeitragsrecht OVG Münster, Beschluss vom 22. März 1996 - 5 B 3424/95 -, S. 6 ; Arndt, Straßenbaubeiträge, 2017, § 13 Rn. 12; Thiem/Böttcher, KAG SH, § 8 Rn. 251 ; Driehaus, in: ders., Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 356 ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 15/20

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen

    Das erfordert eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (vgl. OVG Schleswig, Beschlüsse vom 18. November 2019 - 2 MB 2/19 -, juris, Rn. 4; vom 3. September 2018 - 2 MB 36/17 -, Rn. 7 und vom 31. Juli 2002 - 3 M 34/02 -, juris, Rn. 3; jeweils m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.11.2023 - 2 LA 69/19

    Ausbaubeitrag für die Erneuerung einer Straße

    Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) verlangt für die Bebauung eines Hinterliegergrundstücks eine befahrbare, öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt zu einer befahrbaren Verkehrsfläche (vgl. zur Vorgängerfassung des § 4 LBO: Beschluss des Senats vom 3. September 2018 - 2 MB 36/17 -, juris Rn. 29).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 228/17

    Entstehung von Gewohnheitsrecht; Vorteil für ein Hinterliegergrundstück durch

    Dabei hat das Verwaltungsgericht diesen für die Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag (vgl. § 8 KAG) zwingend erforderlichen dauerhaft gesicherten Vorteil nicht nur wegen der fehlenden dinglichen Sicherung des Zugangsrechts etwa in Form einer Grunddienstbarkeit (vgl. dazu aber: offengelassen für eine lediglich durch eine Grunddienstbarkeit gesicherte Zufahrt: Urteile des Senats vom 24. Oktober 1996 - 2 L 108/96 -, juris, Ls 3 und vom 16. September 1997 - 2 L 198/96 -, juris, Ls 2 und 3, Rn. 29ff; zuletzt Beschluss des Senats vom 3. September 2018 - 2 MB 36/17 -, juris, Rn. 30), die in der Regel vorliegen muss, sondern auch wegen der in der Rechtsprechung als Ausnahmetatbestände davon anerkannten Fälle der fehlenden Eigentümeridentität sowie der selbst bei bestehender Eigentümeridentität uneinheitlichen Nutzungen der Grundstücke abgelehnt (UA Seite 4 bis 5 mit der dort zitierten Rechtsprechung; vgl. auch noch Thiem/Böttcher, KAG SH, § 8 Rn. 580).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.11.2019 - 2 MB 2/19

    Zulässigkeit einer Beschwerde; Versetzung einer Lehrkraft

    Das erfordert eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (vgl. Senatsbeschluss vom 3. September 2018 - 2 MB 36/17 -, Juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 14/20

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen

    Das erfordert eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (vgl. OVG Schleswig, Beschlüsse vom 18. November 2019 - 2 MB 2/19 -, juris, Rn. 4; vom 3. September 2018 - 2 MB 36/17 -, Rn. 7 und vom 31. Juli 2002 - 3 M 34/02 -, juris, Rn. 3; jeweils m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 229/17

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag: Inanspruchnahme benachbarten, im

    Dabei hat das Verwaltungsgericht diesen für die Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag (vgl. § 8 KAG) zwingend erforderlichen dauerhaft gesicherten Vorteil nicht nur wegen der fehlenden dinglichen Sicherung des Zugangsrechts etwa in Form einer Grunddienstbarkeit (vgl. dazu aber: offengelassen für eine lediglich durch eine Grunddienstbarkeit gesicherte Zufahrt: Urteile des Senats vom 24. Oktober 1996 - 2 L 108/96 -, juris, Ls 3 und vom 16. September 1997 - 2 L 198/96 -, juris, Ls 2 und 3, Rn. 29ff; zuletzt Beschluss des Senats vom 3. September 2018 - 2 MB 36/17 -, juris, Rn. 30), die in der Regel vorliegen muss, sondern auch wegen der in der Rechtsprechung als Ausnahmetatbestände davon anerkannten Fälle der fehlenden Eigentümeridentität sowie der selbst bei bestehender Eigentümeridentität uneinheitlichen Nutzungen der Grundstücke abgelehnt (UA Seite 4 bis 5 mit der dort zitierten Rechtsprechung; vgl. auch noch Thiem/Böttcher, KAG SH, § 8 Rn. 580).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.11.2019 - 2 MB 10/19

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens

    Das erfordert eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (vgl. Senatsbeschluss vom 3. September 2018 - 2 MB 36/17 -, Juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VG Hamburg, 17.03.2022 - 6 K 2395/18

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige

    Die Gemeinde könnte vielmehr gehalten sein, entweder neue Einheitssätze in die Satzung aufzunehmen oder die Abrechnung nach tatsächlichen Kosten festzulegen" (Beschl. v. 3.9.2018, 2 MB 36/17, juris Rn. 17 unter Verweis auf Habermann, in: Habermann/Arndt, KAG-SH, § 8 Rn. 204).
  • VG Schleswig, 27.05.2020 - 9 A 312/17

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag: Anforderungen des satzungsrechtlichen

    Auf die Beschwerde der Klägerin änderte der 2. Senat des OVG Schleswig diese Entscheidung mit Beschluss vom 03.09.2018 (- 2 MB 36/17 -, juris) ab und ordnete die aufschiebende Wirkung der Klage insoweit an, als die Klägerin zu einem Beitrag von mehr als 1.559,19 EUR herangezogen wurde.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2021 - 4 MB 41/21

    Maßgeblicher gerichtlicher Beurteilungszeitpunkt im vorläufigen

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